Arbeit und AufhebungsvertragBeratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmeraußerordentliche oder fristlose KündigungGehalt, Lohn, Abfindung und ZahlungRechtsanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzlei in MünchenKlage vor dem ArbeitsgerichtHilfe durch den Anwalt bei KündigungMutterschutz, Befristung und Kündigungsgrundfristlose und außerordentliche VertragsbeendigungGehalt-Lohn-Zahlung-Abfindung80801 München - Schwabing - AnwaltAbfindung und AbfindungszahlungKündigung, Änderungskündigung und KündigungsschutzklageAnwalt, ArbeitsrechtAnwalt für Arbeitsrecht

Meine Beratung im Arbeitsrecht richtet sich sowohl an Arbeitgeber wie auch an Arbeitnehmer. Arbeitsrecht bietet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen, welche nicht nur dann auftreten können, wenn der Arbeitsvertrag z.B. durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet wird. Bereits bei dem Abschluß bzw Inhalt vom Arbeitsvertrag selbst gibt es gesetzliche Vorschriften zu beachten, damit einem später nicht erhebliche Nachteile, z.B. wegen einer nicht eingehaltenen Vorschrift bei der Befristung des Vertrages, entstehen. Bei einer bevorstehenden Beendigung durch ordentliche Kündigung oder fristlose (außerordentliche) Kündigung sind Formvorschriften und bestimmte Fristen durch den Arbeitgeber einzuhalten. Aber auch von dem Arbeitnehmer kann die Beachtung einer Frist gefordert sein, insbesondere bei einer Klage zum Arbeitsgericht wegen einer Kündigungsschutzklage (unwirksame Kündigung oder Änderungskündigung) auf unveränderte Fortsetzung vom Arbeitsverhältnis oder Zahlung einer Abfindung. Neben den gesetzlichen Fristen können sich weitere z.B. aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben, welche z.B. auch noch für andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (insbesondere für Lohn bzw. Gehalt) gelten können (mehr: rechtsanwalt_arbeitsrecht_münchen_kündigung_kündigungsschutzklage.html).

Lassen Sie sich als Arbeitgeber von einem Rechtsanwalt schon beim Abschluß des Vertrages oder einer Kündigungserklärung beraten, um Fehler zu vermeiden, die Sie sonst viel Zeit, Geld und Nerven kosten können. Als Arbeitnehmer wird Ihnen geholfen, den Vorsprung des Arbeitgebers im Wissen und Verhandlungsgeschick adäquat auszugleichen.

Unabhängig davon, ob Sie mich als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer beauftragen, werde ich Ihr Anliegen mit gebotener Distanz sachlich, kompetent und mit einer gesunden Portion Beharrlichkeit zielführend in Ihrem Interesse vertreten. Setzen Sie auf jemanden, der sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertritt und durch das damit erworbene Wissen die Interessenlage der Gegenseite schnell einschätzen und dieses für Ihr Ziel ausnützen kann.
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Anwalt für Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt Thomas Richter
Ainmillerstraße 33, 80801 München (Schwabing)

Tel.: 089 / 489 966 58, Fax.: 089 / 489 966 59
(Termine nur nach Vereinbarung)











Personalien

Jahrgang 1963, geboren, aufgewachsen und studiert in München, seit 1996 als Anwalt zugelassen und tätig.

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Impressum:

Verantwortlicher: Rechtsanwalt Thomas Richter, München

Kanzlei: Rechtsanwalt Thomas Richter, Ainmillerstraße 33, 80801 München, USt-IdNr: DE199344838
Kontakt: Rechtsanwalt Thomas Richter, Telefon 48996658, Fax 48996659
Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer München,
Tal 33, 80331 München (http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de/)
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer München,
Tal 33, 80331 München  (http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de/)
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Berufsrechtliche Regelungen:
  - Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  - Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  - Fachanwaltsordnung (FAO)
  - Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
  - Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
 Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter
 http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden.

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